In unserem neuesten Video tauchen wir in die Paragraphen 6 und 7 des Sicherheitsgewerbegesetzes ein, die die Zuverlässigkeitsprüfung und die Möglichkeit zur Wiedereinstellung nach schweren Straftaten regeln. Wir diskutieren, welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit in der Branche zu gewährleisten und wie das Gesetz eine zweite Chance für Personen vorsieht, die sich in der Vergangenheit strafbar gemacht haben. Dies ist ein wichtiges Thema, das jeden angeht, der im Sicherheitsgewerbe arbeitet oder planen möchte. Bleibt informiert und abonniert unseren Kanal für weitere Updates!
______________________________________________________________________
Abonniere unseren Newsletter und den Podcast für Schutz und Sicherheit, um keine Folge mehr zu verpassen: www.joergzitzmann.de/newsletter
Jetzt anhören auf:
iTunes: https://podcast-fuer-schutz-und-sicherheit.de/itunes
Spotify: https://open.spotify.com/show/4LJ7RWCwtG8BTotD5fbvMF
Oder direkt auf YouTube anschauen:
YouTube Kanal der Akademie für Sicherheit
Informationen über Lehrgänge von der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO bis zum Meister für Schutz und Sicherheit:
http://www.akademiefuersicherheit.de
_______________________________________________________________________
Kontakt:
Akademie für Sicherheit
Jörg Zitzmann
Wieseneckstraße 26
90571 Schwaig bei Nürnberg
Email: info@mission-weiterbildung.de
Telefon: +49 911 20555940
Facebook: https://www.facebook.com/AkademiefuerSicherheit/
Schreibe einen Kommentar