Das Amtsgericht in Köln hat ein neues Urteil bekannt gegeben. Zumindest wurde dies so über eine Verbandsseite berichtet. Demnach sind Einlasskontrollen keine Bewachungstätigkeit nach § 34 a GewO. Meine Meinung dazu, möchte ich heute im Podcast mit euch teilen. Mittlerweile ist allerdings bekannt, dass dieses Urteil nicht getroffen wurde. Es handelte sich hiermit somit also um „Fakenews“. Ich freue mich auf euer Feedback und eure Kommentare zu diesem Thema!
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