Ordnungsämter haben offenbar nicht genügend Kapazitäten, um die Umsetzung und Einhaltung der Corona-Maßnahmen zu kontrollieren. Jetzt sollen private Sicherheitsdienste einspringen. Dies schrieb der Spiegel in einem Artikel vom 12. Oktober 2020. In dieser Podcast-Folge möchte ich auf den Artikel eingehen und euch meine Meinung und Gedanken dazu mitteilen.
Daher jetzt reinhören!
Den Artikel zum Podcast gibt es hier:
https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/corona-kontrollen-staedtebund-will-private-sicherheitsfirmen-engagieren-a-5552542b-02f7-47ee-9856-1d0d1466e19b
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Informationen über Lehrgänge von der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO bis zum Meister für Schutz und Sicherheit:
http://www.akademiefuersicherheit.de
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Youtubekanal der Akademie für Sicherheit
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Kontakt:
Akademie für Sicherheit
Jörg Zitzmann
Äußere Sulzbacher Straße 37
90491 Nürnberg
Email: info@akademiefuersicherheit.de
Telefon: +49 911 20555940
Facebook: https://www.facebook.com/AkademiefuerSicherheit/
Hallo, eigentlich ist die Absicht des Städte- und Gemeindebundes Private für die Corona Regelnüberwachung einzusetzen, sehr zukunftsweisend und nützlich für unseren Berufszweig. Das sollten wir aufgreifen um unsere Tätigkeit aufzuwerten. Mal ehrlich, was soll denn der Wechsel der privaten Sicherheitswirtschaft weg vom Wirtschafts-hin zum Innenministerium bewirken, wenn nicht die Ressourcen übergreifende Bündelung aller vorhanden Kräfte zur allgemeinen Gefahrenabwehr bis hin zur direkten Aufgabenwahrnehmung in bestimmten öffentlichen Konfliktfeldern. Der private Sicherheitsmitarbeiter sollte so umfänglich qualifiziert werden, um auch als öffentlich bestellter Wachpolizist eingesetzt werden zu können.Ursprünglich war ich der Ansicht, dass das frühestens in 10 Jahren mal auf der Tagesordnung stehen könnte, aber unter dem Einfluss von Corona wird es wohl viel eher Realität werden. Es braucht hier keiner Bedenken zu haben, dass die Qualität der Polizei wegen der Unterstützung durch die Privaten schlechter wird. Ich denke bei der Personengruppe aus den Reihen der Privaten nur an die knapp 10 Prozent, die schon heute oder zukünftig über eine Qualifikation verfügen oberhalb der gewerberechtlichen Voraussetzungen nach Paragraph 34a GewO.
V. g. Thomas