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Informationen über Lehrgänge von der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO bis zum Meister für Schutz und Sicherheit:
http://www.akademiefuersicherheit.de
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Youtubekanal der Akademie für Sicherheit
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Sachkundeprüfung § 34a GewO – Onlinevorbereitung mit über 600 Testfragen:
http://www.sachkun.de
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Literatur zu Lehrgängen in der Sicherheitsbranche:
http://www.verlagshaus-zitzmann.de
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Online-Seminare zu Aus- und Weiterbildungen in der Sicherheitsbranche:
http://www.zitzmann.edudip.com
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Digitale Karteikarten zur Prüfungsvorbereitung in der Sicherheitsbranche:
http://www.verlagshaus-zitzmann.de/lernkarten-karteikarten-digital
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Sicherheitslexikon:
http://www.wiki-fuer-schutz-und-sicherheit.de
Kontakt:
Akademie für Sicherheit
Jörg Zitzmann
Äußere Sulzbacher Straße 37
90491 Nürnberg
Email: info@akademiefuersicherheit.de
Telefon: +49 911 20555940
Facebook: https://www.facebook.com/AkademiefuerSicherheit/
Der gute Mann liegt bzgl. Verbrechen falsch.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 12 Verbrechen und Vergehen
(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
(2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind.
(3) Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind, bleiben für die Einteilung außer Betracht.
Herr Zitzmann hat reagiert, sorry.