§ 11 ASiG – Arbeitsschutzausschuss – wie viele davon braucht ein Unternehmen?

In unserer neuesten Podcastfolge geht es um § 11 ASiG. Dieser fordert einen Arbeitsschutzausschuss für Betriebe ab 20 Mitarbeitern. Doch was gilt als Betrieb? Das gesamte Unternehmen oder jede Zweigniederlassung für sich? Darüber hat nun das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Alle Informationen dazu und was das für Dich bedeutet, in diesem Video.

Fall in diesem Video: https://www.bverwg.de/010224U8C4.23.0

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Podcast für Schutz und Sicherheit
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